Kurzantwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Abwasserleitungen zuständig. Hat der Mieter die Verstopfung selbst verursacht (Feuchttücher, Fett, Fremdkörper), trägt er die Kosten. Bei unklarer Ursache hilft oft eine Rohrkamerainspektion als Beweissicherung.
Grundsatz: Vermieter ist zuständig
Nach deutschem Mietrecht obliegt es dem Vermieter, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Das umfasst auch die funktionstüchtigen Abwasserleitungen. Verstopfungen, die durch altersbedingte Ablagerungen, bauliche Mängel (Gegengefälle, Rohrversatz) oder Wurzeleinwuchs entstehen, sind Instandhaltungssache des Vermieters und auf seine Kosten zu beseitigen.
Wann zahlt der Mieter?
Das Verursacherprinzip greift, wenn nachweisbar ist, dass der Mieter die Verstopfung selbst herbeigeführt hat. Typische Fälle:
- Feuchttücher, Wattepads oder Hygieneartikel in der Toilette entsorgt
- Küchenabfluss regelmäßig mit Fett oder Speiseresten belastet
- Fremdkörper wie Spielzeug in den Abfluss gelangt
- Haare ohne Sieb über Monate in den Duschablauf geraten
In diesen Fällen kann der Vermieter die Rechnung des Klempnerbetriebs an den Mieter weitergeben. Voraussetzung ist immer, dass die Verursachung belegt werden kann - und das ist nicht immer einfach.
Kleinreparaturklausel und Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel, die Mieter an den Kosten kleinerer Reparaturen beteiligt. Für diese Klausel gelten enge rechtliche Grenzen: Sie ist nur wirksam, wenn der Betrag pro Einzelreparatur auf einen Höchstbetrag begrenzt ist (in der Regel 75 bis 120 Euro, je nach Gericht) und ein Jahreshöchstbetrag genannt wird. Überschreitet die Rechnung diesen Betrag, bleibt der Vermieter auf den Mehrkosten sitzen - auch wenn die Klausel im Vertrag steht.
Was tun als Mieter in Erfurt?
- Vermieter sofort informieren: Schriftlich per E-Mail mit Eingangsbestätigung oder Brief. Beschreiben Sie das Problem und bitten Sie um schnelle Abhilfe.
- Nicht auf eigene Faust einen Notdienst beauftragen: Ohne vorherige Genehmigung des Vermieters haben Sie keinen Erstattungsanspruch, außer in echter Notfallsituation (Wasser läuft aus, Schaden droht).
- Dokumentieren: Fotos vom Wasserstand, vom betroffenen Abfluss und von sichtbaren Ursachen erstellen und aufbewahren.
- Echten Notfall ausnahmsweise selbst handeln: Tritt Wasser aus und droht ein größerer Schaden, dürfen Sie einen Notdienst rufen und die Kosten hinterher vom Vermieter zurückfordern.
Kamerainspektion als Beweissicherung
Streiten Mieter und Vermieter über die Ursache, ist eine Rohrkamerainspektion oft das schnellste Klärungsmittel. Das Bild zeigt, ob ein strukturelles Problem (Rohrversatz, Wurzeln) oder Fremdkörper (Feuchttücher, Fett) die Ursache sind. Die Kosten dafür sollte im Streitfall die Partei tragen, die am Ende unterliegt - das lässt sich vorab schriftlich vereinbaren.
Sonderfall: Mehrparteienhaus
Bei einer Grundleitungsverstopfung, von der mehrere Mietparteien betroffen sind, trägt immer der Vermieter die Kosten der Reinigung - es sei denn, ein konkreter Verursacher kann eindeutig benannt werden. Das ist in der Praxis selten möglich.